Welche Glühlampen werden ab dem 1. September 2009 verboten?
Ab dem 1. September 2009 gilt das EU-weite Glühlampenverbot. Es ist eine Maßnahme, die aus einer Rahmen-Richtlinie (EUP 32/2005) des EU-Klimaschutzprogramms hervorgeht. Herkömmliche Leuchtmittel sollen schrittweise durch energieeffizientere ersetzt werden. Alle nicht klaren Lampen dürfen ab September nicht mehr produziert oder importiert werden, Restlagerbestände dürfen weiterhin über den Handel abverkauft werden. Als „nicht klar“werden Leuchtmittel definiert, die beschichtete Oberflächen haben, also mattiert, satiniert oder opalisiert sind.
Die Reihenfolge des Verbots folgt nach Energieeffizienzklassen der Leuchtmittel. So gilt auch für klare Lampen oberhalb der 75 Watt Leistung ab 1. September 2009 dieselbe Regelung, es sei denn sie liegen innerhalb der Energieeffizienzklassen A bis C. Darüber hinaus werden sämtliche Glühlampen der Energieeffizienzklasse F und G aus dem täglichen Gebrauch verschwinden. Der endgültige Abschied der Glühlampe erfolgt bis 2012 gestaffelt nach Wattagen. Die rechtliche Grundlage beschreibt die Verordnung Nr. 244/2009 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht" zur Durchführung der Rahmenrichtlinie 2005/32/EG.
Die Übersichtstabelle zeigt die Lichtströme der bisherigen Glühlampen im Vergleich mit den nach EU-Verordnung festgelegten Lichtströmen der LED-, Energy-Saver- und Halogenlampen. Die neuen Techniken haben niedrigere und manchmal "krumme" Wattagen. Sie sind also sparsamer bei gleicher Lichtleistung.
Übersicht Lichtstrom (lm)/Leistungsaufnahme (W) nach EU-Verordnung
Halogenlampen ab Effizienzklasse D werden, wie die Glühlampen, schrittweise aussortiert. Die Paulmann Halo+-Halogenlampen sind aufgrund ihrer Effizienzklasse C bis 2016 nicht vom Verbot berührt. Das Glühlampenverbot regelt ausschließlich den Verkauf im Handel. Wer Zuhause noch klassische Glühlampen im Einsatz hat, muss diese nicht ab Anfang September 2009 ersetzen – auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer Produkte oftmals lohnen würde. Die EU-Richtlinie enthält einige Ausnahmen. Hierzu gehören Leuchtstofflampen und Linienlampen, Lampen, die in Haushaltgeräten wie Ofen, Nähmaschine und Kühlschrank verbaut sind, sowie einige weitere Spezialitäten.











